Allgemeine Geschäftsbedingungen NutriGroup GmbH Handelsregister : HRB 27186 Amtsgericht Koblenz Steuernummer 22/651/07170 (im folgenden NutriGroup genannt) 1. Vertragsverhältnis. Lieferungen und Leistungen der NutriGroup erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens aber mit Entgegennahme der Waren oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Hiermit werden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt werden. 2. Ablehnung. Sollte im Falle einer Ablehnung des NutriGroup Geschäfts-Partner durch NutriGroup bereits ein vorläufiges NutriGroup Geschäft geführt worden sein, so gilt der NutriGroup Geschäftspartner als am Eingangsdatum des Antrages bei NutriGroup geschlossen und als gekündigt am Tage des Zuganges. 3. Vertrag. Jede Person kann nur eine Vertriebs-Partnerschaft mit NutriGroup begründen. Der Einkauf der Produkte erfolgt nur direkt bei NutriGroup. Der Verkauf in Handel, auf Messen und Märkten, insbesondere mit Internetauktionshäusern ist verboten. 4. Vertriebs-Partner. Der Vertriebs-Partner muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Er soll alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und sorgfältige Führung eines Geschäfts erfüllen; ihm darf nicht bereits als NutriGroup Vertriebspartner gekündigt worden sein. NutriGroup behält sich das Recht vor, jeden NutriGroup Geschäftspartnerantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 5. Persönliche/Geschäftliche Änderungen Alle Änderungen ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geschäfts-Partner sind dafür verantwortlich, etc.) oder geschäftlichen Informationen (z. B. Teamerweiterung, Teamtrennung, Änderung des Status, etc.) sind NutriGroup mitzuteilen. 6. Vertriebs-Partner Der Partner ist nun berechtigt Produkte und Dienstleistungen zu erwerben und an Endkunden in eigenem Namen und eigene Rechnung zu verkaufen. Der Vertriebs-Partner ist nebenberuflich/selbstständig tätig und weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch Auftragnehmer der viovia. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr einen anderen Eindruck zu erwecken. Auf Verlangen hat er den Nachweis einer Gewerbeanmeldung zu führen. Um die notwendigen behördlichen Genehmigungen und ordnungsgemäße Zahlung von Steuern kümmert er sich selbst. 7.Center-Kunde Der Empfehlungs-Kunde ist ein ganz normaler Kunde. Er kann Sponsorn. Nach Anforderung seiner Provisionen ist er Vertriebs-Partner. 8. Der Vertriebs-Partner. Der Vertriebs-Partner macht nur solche Aussagen über NutriGroup Produkte und Verdienstmöglichkeiten, dass sie mit den Unterlagen und den Verkaufshilfen übereinstimmen. Als Verkaufshilfen darf der Partner nur solche der NutriGroup verwenden. Der Partner ist verpflichtet, gewerbliche Schutzrechte Dritter und die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Wird NutriGroup von Dritten wegen der Verletzung der Regeln des lauterenWettbewerbs oder gewerblicher Schutzrechte durch den Partner berechtigt in Anspruch genommen, hat der Vertriebs-Partner sämtlichen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dem Partner ist nicht gestattet konkurrierende Produkte zusammen mit viovia-Produkten zu verkaufen. 9. Provisionen Hat ein Vertriebs-Partner oder Empfehlungs-Kunde eine andere Person für das NutriGroup Geschäft gewonnen, so erhält er die dafür vorgesehenen Provisionen laut Marketing-Plan. 10. Linienschutzes Die Einhaltung des Linienschutzes ist der unwiderrufliche Grundsatz von viovia. Wechsel eines Vertriebs Partners oder Empfehlungs-Kunde in eine andere Linie ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich Partner trennen, können sie nach 9 Monaten neu vermittelt werden. Ausnahme ist, wenn es der gleiche Sponsor ist. 11. Rücknahme Der Vertrieb-Partner ist verpflichtet ohne Angabe von Gründen 14 Tage nach Auslieferung an den Endkunden, Gewährleistung und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages zu veranlassen. Der Endkunde hat die Wahl zwischen, Gutschrift Umtausch oder Erstattung. Verkaufshilfen und -unterlagen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. 12 Kündigung Die Vertriebs-Partnerschaft kann von NutriGroup beendet werden, wenn der Vertriebs-Partner 12 Monate keine Bestellung getätigt hat. NutriGroup kann außerordentlich fristlos kündigen wenn, der Linienschutz verletzt wird, ein Vertriebs-Partner von NutriGroup abgeworben oder versucht wird abzuwerben, unzulässige Verkaufshilfen verwendet. 13. Änderungen Die NutriGroup Geschäftsbedingungen und Richtlinien sowie andere Bestandteile des NutriGroup Geschäftspartnervertrages werden von NutriGroup gegebenenfalls von Zeit zu Zeit überarbeitet. Änderungen der NutriGroup Geschäftsbedingungen und Richtlinien sowie des NutriGroup Marketingplans werden erfahrenen Vertretern der Sponsorlinien – zur Diskussion und Beurteilung vorgelegt, bevor die neuen NutriGroup Geschäftsbedingungen der NutriGroup Websites oder auf andere rechtlich zulässige Art und Weise bekannt gegeben werden. Alle Änderungen treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, beziehungsweise zu einem anderen, in der Mitteilung ausdrücklich genannten Zeitpunkt. Widerspricht der Vertriebs-Partner nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung, gilt seine Zustimmung zur beabsichtigten Änderung als erteilt. Ein nicht fristgerechter Widerspruch gilt als Zustimmung. 10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, personenbezogenen Daten des Bestellers werden vom Verwender unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch verarbeitet. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der viovia. Anschrift siehe oben. Als Gerichtsstand gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der NutriGroup als vereinbart.
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